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Fr, 30.07.2010

Autor

KLUBOBFRAU

Madeleine Petrovic

15.12.2005 10:54

NÖ Mobilfunkpakt: reines Placebo!

Im Mobilfunkpakt des Landes Niederösterreich sind zahlreiche Mängel zu finden. Gesundheitsschutz und AnrainerInnenrechte finden sich nicht darin: im Gegenteil!

"Weniger Sendemasten und billiger Telefonieren" wurde auf riesigen Plakatwänden und in aufwendigen Inseraten versprochen. Stattdessen bekommen wir weniger Information und keinen Gesundheitsschutz!

Mit dem Tag der Abschaffung des "Sendeanlagenabgabegesetzes" tritt der Mobilfunkpakt in Kraft. Eine genauere Analyse der Grünen zeigt wesentliche Schwächen dieses Elaborats auf:

1. Präambel
(S. 1)

Schon das eindeutige Bekenntnis im ersten Satz macht die Handymastensteuer völlig lächerlich. Warum führt jemand mit so einem klaren Bekenntnis zur Telekommunikationsinfrastruktur so eine unsinnige Steuer ein? Der entscheidende Satz über den Sinn des Paktes lautet: „Der Mobilfunkpakt soll eine effiziente funktechnische Erschließung des Landes Niederösterreich unterstützen.“ Er soll also nicht etwa den „Mastenwald“ bekämpfen oder gar gesundheitliche Auswirkungen der Strahlung reduzieren.

2. Ziel und Rahmenbedingungen des künftigen Netzausbaus
( S. 2)

Alles Mögliche wird hier genannt: Versorgungsoptimierung, technische Machbarkeit, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Wirtschaftlichkeit, Genehmigungsfähigkeit. Der Schutz der Bevölkerung vor erhöhter Strahlungsbelastung fehlt völlig!!

Dies wäre aber gerade wegen des ausdrücklichen Zieles des Mobilfunkpaktes der Konzentration von Masten und damit der Konzentration von Strahlungsintensität (Supermasten) besonders wichtig.

3. Mitwirkung der Gemeinden bei der Festlegung von Standorten
(S. 4 ff)

Die hier festgelegten „Mitwirkungsverfahren“ für Gemeinden sind in Wahrheit Knebelungsverfahren und bedeuten oft sogar eine Verschlechterung verglichen mit dem Status Quo – vor allem auf öffentlichen Gebäuden.

Entscheidendes Zitat aus dem Pakt (S. 6):

„Während des gesamten Mitwirkungsverfahrens und auch nach dessen Ende unterliegen die übermittelten Informationen aus den Planungen der unterzeichneten Unternehmen der Vertraulichkeit, soweit sie nicht abgestimmt veröffentlicht wurden“.

Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als: Die Mobilfunkbetreiber und die Gemeinden (sprich: der/die BürgermeisterIn) packeln sich Standorte für die erwünschten „Supermasten“ aus und geben das Ergebnis „abgestimmt“ der Bevölkerung bekannt. Kommt Widerstand aus der Bevölkerung sind Betreiber und Gemeinden aneinander gekettet und Widerstand ist zwecklos.

Völlig absurd wird diese Bestimmung vor allem bei der Suche nach Alternativstandorten. Gemäß dem Pakt können (und sollen!) die Gemeinden solche Alternativstandorte benennen. Folgendes Zitat spricht Bände (S. 6):

„Nennt eine Gemeinde mehrere Standortalternativen, reiht sie diese nach ihrer Eignung bezüglich der Akzeptanz der geplanten Maßnahme in der Bevölkerung“. Wie soll die Gemeinde wissen, was die Bevölkerung akzeptiert, wenn es ihr ausdrücklich untersagt ist, die Bevölkerung zu informieren?

Berücksichtigt man also das ausdrückliche Ziel des Paktes, gemeindeeigene und unter Einfluss der Gemeinde stehende Gebäude für die Errichtung von Mobilfunkstationen heranzuziehen, ist das eine massive Verschlechterung zur bisherigen Situation. Jede Gemeinde konnte bisher ihre Bevölkerung über das Ansinnen eines Betreibers auf einem öffentlichen Gebäude einen Sendemasten zu errichten informieren. Dies ist nunmehr untersagt, sobald sich die Gemeinde an dem „Mitwirkungsverfahren“ beteiligt.

Nichts sagend und beinahe zynisch mutet auch der Absatz über Schulen, Kindergärten etc. an.

Bezeichnendes Zitat: „In der öffentlichen Diskussion über die Infrastruktur für mobile Kommunikation haben bestimmte Bereiche einen erhöhten Erklärungsaufwand, wo insbesondere Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Spitäler sensibel zu behandeln sind. Gegebenenfalls sind diese und unmittelbar angrenzende Grundstücke auszunehmen“.

Was versteht man unter „gegebenenfalls“?

Wann ist der Fall gegeben? Doch offensichtlich, wenn sich durch die Errichtung einer Sendeanlage die Strahlungsbelastung in Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und Spitälern erhöht. Aber genau dieser präzisierende Halbsatz fehlt.

Letztendlich können die Betreiber auch gegen die Gemeinde einen Mastenstandort durchdrücken, wenn ein Abschlussgespräch über die Alternativstandorte stattgefunden hat.

Zitat (S. 7): „Nach diesem Gespräch kann die geplante Maßnahme nach Abschluss allfälliger behördlicher Verfahren an dem aus Sicht des planenden Unternehmens geeigneten Standort umgesetzt werden“.

Der Unterschied zu früher ist allerdings: Die Bevölkerung darf erst mit Zustimmung des Unternehmens und „mit der Gemeinde abgestimmt“ informiert werden!!

4. Gesetzliche Bewilligungsverfahren:

Und gleich anschließend heißt im Kapitel „Gesetzliche Bewilligungsverfahren“: „Das Land Niederösterreich und seine behördlichen Vertreter werden die auf Gemeindeebene (unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Anm. d. Verf.) getroffenen Entscheidungen ….   …..  durch rasche Abwicklung unterstützen“.

Das ist Information der Bevölkerung Marke Niederösterreich: riesige Plakate, Unmengen an Inseraten, wo mit zwei Sätzen die Bevölkerung verschaukelt wird, aber ernst zu nehmende Information wird unterbunden.

5. Information der Öffentlichkeit
(S. 8)

Es wäre schlechte ÖVP – Propaganda, würde sich in diesem Pakt nicht so ein Kapitel finden. Der Inhalt ist allerdings mehr als dürftig und völlig schwammig. Die Information vor Ort soll zwar „in Abstimmung mit den Gemeinden intensiviert“ werden und wird von Unternehmen und Gemeinden einvernehmlich festgelegt. Aber eine verpflichtende und rechtzeitige Information der Bevölkerung über die geplanten Standorte für die zukünftigen Supermasten unterbleibt. 

Der Etikettenschwindel:

Der Begriff „Gesundheit“ kommt in dem gesamten Pakt kein einziges Mal vor!!

Strahlung und Gesundheit! Vor allem fehlt die Untersuchung, inwieweit die geplante Konzentration der Sendeanlagen zu einer Verstärkung der Strahlungsbelastung führt. Davon ist im Mobilfunkpakt keine Rede. So ist etwa der Schutz vor verstärkter Strahlenbelastung keine Rahmenbedingung für den Mobilfunkpakt, wohl aber die Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit etc.

Billiger telefonieren? Weiters findet sich lediglich ein einziger, versteckter Hinweis auf die frech plakatierte und inserierte Behauptung „billiger telefonieren“. Er lautet (S. 1): Im Wettbewerbsumfeld kommen die erzielten Effizienzgewinne dem Kunden zu Gute“, was auch immer das heißen mag. Ob das Telefonieren in Niederösterreich jemals billiger wird, als in anderen Bundesländern (das wird ja suggeriert), wird nirgendwo erklärt.

Weniger Sendemasten? Es wird zwar die Konzentration mehrere einzelgenutzter Mastenstandorte angestrebt. Dies soll durch verstärkte Mehrfachnutzung (nicht zuletzt auf Kirchtürmen!! ) geschehen. Dass sich dadurch die Gesamtzahl der Masten reduzieren lässt, wie in der Werbekampagne unterstellt wird, ist fraglich. Denn ausdrücklich bekennt man sich im Mobilfunkpakt zum „Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur“. Die in der Öffentlichkeit immer wieder behauptete Einsparung von 400 Einzelmasten ist zwar im Pakt erwähnt, aber als unverbindliche Absichtserklärung.

Eines ist jedenfalls durch eine genauere Analyse des Mobilfunkpaktes eindrucksvoll dokumentiert: Die Landesregierung musste (natürlich mit Steuergeld) einen enormen Werbeaufwand betreiben, um diesen Ausstieg aus der Handymastensteuer noch als Erfolg verkaufen zu können.

Dichtung und Wahrheit

Widersprüche in den Aussagen des Landeshauptmannes und der ÖVP

„400 Masten weniger…“

Das bedeutet laut Mobilfunkpakt: Man will die Anzahl der „einzelgenutzten Mastenstandorte“ von derzeit 2/3 der Gesamtzahl der Masten auf 1/3 reduzieren. Das heißt aber nicht, dass die Sendeanlagen reduziert werden sondern eben nur die Masten, auf denen sie montiert sind. Vielmehr sollen neben dem „Mastensharing“ auch verstärkt „andere geeignete Trägerstruktur (z.B. Silos, Schlote, Hochspannungsmaste Kirchtürme und ähnliches)“ genutzt werden – diese werden aber in die angestrebte „Sharing-Quote“ nicht eingerechnet.

„Ohne den Mobilfunkpakt hätte der UMTS - Ausbau 4.000 bis 5.000 zusätzliche Masten in Niederösterreich bedeutet…“

In Wahrheit wird der UMTS-Ausbau in Niederösterreich mittelfristig ca. 400 neue Sendeanlagen (nicht Einzelmasten) benötigen.  Es könnte sein, dass die ÖVP hier eine Anleihe in Bayern genommen hat. Dort wurden im Jahr 2001 vor Beginn des UMTS-Ausbaus rd. 6.000 Sendeeinheiten (auch nicht Masten) prognostiziert.

Aber bei allem Selbstbewusstsein Niederösterreichs und seines Landeshauptmannes: Der Freistaat Bayern hat eine Landesfläche von

rd. 70.000 km², das Land Niederösterreich von knapp 20.000 km²!

„All jene wurden Lügen gestraft, die gegen die Austragung des Konfliktes Land NÖ versus Mobilfunkbetreiber aufgetreten sind – bis zu den NÖ-Grünen…“

Die Grünen sind niemals gegen irgendeine Konfliktaustragung aufgetreten. Sie haben sich aber dagegen ausgesprochen, diesen Konflikt ausgerechnet durch eine überfallsartig eingeführte Steuer zu beginnen. All das, was die Grünen seit Jahren fordern (verbindliche Strahlengrenzwerte und Strahlenkennzeichnung sowie Anrainerrechte im Telekommunikationsgesetz, Schaffung von Anrainerrechten und Ortsbildschutz in Bau- und Raumordnung) wird von Landes- und Bundesseite bis heute ignoriert.

„Die `Grünparte´“ (O-Ton LH Pröll) ist dem Landeshauptmann in den Rücken gefallen…“

In Wahrheit sind ÖVP und SPÖ der Rechtssicherheit und den demokratiepolitischen Gepflogenheiten in diesem Land in den Rücken gefallen:

Sie haben das Gesetz zur Einführung der Handymastensteuer ohne jede Einbeziehung der Opposition, Betroffenen und Interessensvertretungen vorgelegt.

-        Sie haben das bei neuen Gesetzen sonst übliche Begutachtungsverfahren unterlassen. Die Steuer wurde auf dem Kommunalgipfel am 2. Juni 2005 beschlossen und wenige Tage später mit einem Gesetzesantrag im Landtag durchgeboxt. Und prompt erwies sich das Gesetz als verfassungswidrig und hätte schon vor seinem Inkrafttreten (!) novelliert werden müssen, wenn man es nicht aufheben würde.

-        Sie haben die Betroffenen völlig unvorbereitet überfallen, ähnlich wie vor einem Jahr die Windkraftbetreiber mit der ROG-Novelle. Wenn es in Niederösterreich Schule macht, dass Gesetze auf diese Weise beschlossen werden wird dies dem Wirtschaftsstandort nicht gut tun.

-        Sie haben bis zum Beschluss der Steuer auf dem Kommunalgipfel keinerlei Bestrebungen gezeigt, „gegen den Mastenwald“ vorzugehen. Vom Jänner 2003 bis Juni 2005 verzeichnet die APA exakt Null Treffer zu "Erwin Pröll und Handymasten". Zwischen Juni 2005 und Dezember 2005 schafft Erwin Pröll immerhin 143 (!) Treffer zu "Erwin Pröll und Handymasten".

-        Ein Blick in das „Telekommunikations-Infrastrukturkonzept 2003 des Landes NÖ zeigt glühende Bekenntnisse zum Ausbau der Telekommunikations-anlagen

„Man muss auch den Mut haben, sich mit den Lobbys anzulegen, weil mittlerweile ein Neoliberalismus eingekehrt ist…“

Diese Aussagen wollen wir gerne einmal hören, wenn es um die Frächter-Lobbys geht, denen um unser Steuergeld die Betonbänder hingepflastert werden, damit sie schneller von Warschau durch Niederösterreich nach Lissabon kommen. Auch die Baulobby sollte der Landeshauptmann bekämpfen. Nicht zu vergessen die Lobby der Großgrundbesitzer, für die sich der Landeshauptmann seit Jahren weigert, die EU-Vogelschutzrichtlinie umzusetzen.




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